Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragerteilung und im Falle der Auftragsannahme als anerkannt und Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur in Schriftform durch beide Seiten zulässig.

1. Leistungsumfang

1.1 Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst das Recherchieren und Beschreiben von möglichen Örtlichkeiten („Locations / Motiven") für Film- /Videoproduktionen, Fotoshootings, Veranstaltungen etc. aufgrund von vom Auftraggeber zu benennenden Kriterien. Weitere Leistungen entsprechend unserer Möglichkeiten sind gesondert zu verhandeln und vertraglich zu fixieren. Das vereinbarte Leistungshonorar ist ohne Abzug für die Recherchetätigkeit der Ewert & Meyer Motive GmbH (im folgenden EMM genannt) fällig, unabhängig vom Erfolg der Recherche oder von einer Buchung recherchierter Locations / Motive seitens des Auftraggebers.
EMM ist bemüht, dem Auftraggeber jederzeit möglichst aktuelles Bildmaterial von Locations / Motiven, etc. zur Verfügung zu stellen. EMM übernimmt keine Haftung dafür, dass z.B. an recherchierten Locations / Motiven bis zum Produktionstermin keine Änderungen vorgenommen werden oder dass die vorgeschlagenen Locations / Motive zum für den Auftraggeber notwendigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

1.2 Die freiberuflichen Mitarbeiter von EMM sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Angaben der für EMM tätigen Personen gelten als unverbindliche Weitergabe vorhandener Informationen ohne Gewähr für deren Richtigkeit.

1.3 Gegenstände, die EMM im Zusammenhang mit einem Auftrag übergeben werden, sind vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl etc. angemessen zu versichern.
Hinsichtlich der Haftung von EMM für vom Auftraggeber übergebene Gegenstände oder sonstiger Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten im Zusammenhang mit der Produktion entstehen, z.B. an Locations / Motiven, Requisiten, Mietgeräten etc. gilt Ziffer 4 entsprechend. Der Auftraggeber stellt EMM von etwaigen In Anspruchnahmen Dritter frei.

2. Auftragserteilung

Es ist als branchenüblich festzustellen, dass Aufträge in vielen Fällen mündlich / telefonisch erteilt und bestätigt werden. Wird EMM aufgrund eines nur mündlich / telefonisch erteilten und bestätigten Auftrags tätig, so gilt der Vertrag auch ohne Schriftform und verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung und den anfallenden Spesen etc.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Vor Auftragserteilung wird von EMM ein Angebot, entweder in mündlicher, wenn möglich aber in schriftlicher Form erstellt. Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, sind 40% der Gesamtsumme des Auftragsvolumens als Anzahlung bei Auftragserteilung und 60% bei Schlussabnahme zur Zahlung fällig. Erst mit Eingang der Anzahlung wird EMM tätig.

3.2. Die vereinbarten Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar ohne Abzug und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der unter 3.1. genannten oder vom Auftragnehmer abweichend bestimmten Termine. Ab dem 15. Tage werden entsprechend § 288 Abs.2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 6% Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben. Die Geltendmachung von Mahnkosten und weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

3.3. Vom Auftraggeber über den ursprünglichen Auftrag hinausgehend geforderte Leistungen sind gesondert zu vergüten und werden vom Auftragnehmer entsprechend in Rechnung gestellt. Soweit nichts abweichendes bestimmt wird, sind die Vergütungen für solche Mehrleistungen mit der Schlussabnahme zur Zahlung fällig.

4.Ausfallkosten

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendige Mitwirkung zur Erstellung der Werke sicherzustellen.

4.2. Der Auftraggeber trägt die Ausfallkosten, die durch unvollständige oder verzögerte Mitwirkung seinerseits entstehen, insbesondere wenn Termine für Shootingarbeiten abgesagt werden müssen. Diese Kostentragungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Verursachung der Mehrkosten verschuldet hat oder nicht.

4.3. Die Ausfallkosten nach 4.2. bestehen aus den vom Auftraggeber bis zum Zeitpunkt des Ausfalls seinerseits veranlassten Kosten sowie dem eigenem Mehraufwand des Auftragnehmers. Für den Mehraufwand ist der Auftragnehmers berechtigt, nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) eine Entschädigung in Höhe von bis zu 20% der bis zum Zeitpunkt der Verletzung der Mitwirkungspflichten seinerseits veranlassten Kosten geltend zu machen.

4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, wahlweise die Ausfallkosten gesondert unverzüglich nach ihrer Entstehung in Rechnung zu stellen oder einen weiteren Vorschuss in Höhe von 25% des gesamten Auftragsvolumens zu verlangen sowie die weitere Ausführung der Arbeiten zurückzubehalten, solange die Zahlung auf die Ausfallkosten oder der weitere Vorschuss nicht vom Auftraggeber geleistet und auf dem Bankkonto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist.

4.5. Der Auftraggeber hat auch die Mehrkosten zu tragen, die durch höhere Gewalt entstehen, insbesondere wenn ein Shootingtermin wegen schlechten Wetters oder anderer widriger Umstände, die von keiner Partei zu vertreten sind, abgesagt werden muss. Der Auftragnehmer wird in einem solchen Fall alles ihm zumutbare tun, um solchen Schaden gering zu halten.

5. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers sowie die Haftung für die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6. Nutzungsrechte und Exklusivität

Soweit nichts abweichendes vereinbart wird, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Auftragswerke ein zeitlich und örtlich ausschließliches Nutzungsrecht ein. Der Auftragnehmer bleibt jedoch berechtigt, die Auftragswerke für eigene Werbezwecke zu nutzen.
Die dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nur zur einmaligen Nutzung bestimmt, dürfen nicht vervielfältigt oder einer anderen als der dem Auftrag entsprechenden Nutzung zugeführt werden.
Die von EMM vermittelten Locations / Motive sind bei erstmaliger Nutzung/Vermittlung durch den Auftraggeber sowie bei weiteren Buchungen (neuen Jobs, Nachschüsse, etc.) wieder über EMM zu buchen.
Sollte eine Vermittlung danach auf direktem Wege stattfinden (Auftraggebers/Kunden an Locations / Motivgeber) ist EMM dazu berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe der, bei der ersten Buchung zustande gekommenen Vergütung zu berechnen.
Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, verpflichten sich Motivgeber bzw. Vermieter oder Besitzer bei erfolgreicher Vermittlung Ihrer Location / Motivs eine Vermittlungsprovision von 5% auf Basis der Gesamtmiete ohne Nebenkosten an EMM zu entrichten.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Die Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen sich ausschließlich nach dem Text des von den Parteien unterschriebenen Vertrages und nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern im Angebot ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls der Auftraggeber mit einer Berichtigung nicht einverstanden ist. Änderungen des Vertrages oder Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, der Schriftform.

7.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

7.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies wird zwischen den Parteien auch für den Fall vereinbart, dass der Vertragsabschluss in einem Land der Europäischen Union zustande kommt oder in einem anderen Land weltweit. Die Nichtigkeit einzelner vorstehender Bestimmungen berührt nicht die Rechtwirksamkeit der übrigen Vorschriften.

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